Steiermark: Die aktuell weiterhin hohe Inflation und die Teuerung in allen Lebensbereichen machen auch in Österreich vielen Menschen zu schaffen. Daher bieten Bund und Länder zahlreiche Unterstützungen und Zuschüsse an. Dies betrifft hierbei auch den Wohnkostenzuschuss und Heizkostenzuschuss, der für die Steiermark ausbezahlt wird. In Summe bringt dieser Zuschuss mehr als 220.000 steirischen Haushalten 400 € an finanzieller Unterstützung.
Wie erfolgt die Auszahlung?
Die Abwicklung bzgl. der Auszahlung beim steirischen Wohnkostenzuschuss & Heizkostenzuschuss erfolgt hierbei in zwei Stufen. Die erste Auszahlung (erste Tranche ) startete hierbei bereits Anfang Juni. Dies betraf alle Bezieher des Heizkostenzuschusses 2022/ 2023 sowie Personen, die im Jänner bis Mai 2023 Sozialunterstützung oder Wohnunterstützung bezogen haben 400 € ausbezahlt. Dies erfolgt direkt ohne einen Antrag bzw. ohne Antragsstellung.
Antrag ab August – Wer ist anspruchsberechtigt für den Zuschuss?
Die Einkommenshöhe für eine Anspruchsberechtigung für den Zuschuss und eine Auszahlung aus der zweiten Tranche liegt bei einem Nettohaushaltseinkommen von 30.734 € im Jahr – diese sind anspruchsberechtigt. Dafür ist es jedoch notwendig, einen Antrag zu stellen.
Online-Antrag
Ab voraussichtlich August 2023 ist es für diesen Personenkreis möglich, einen Online-Antrag für den Wohnkosten/Heizkosten Zuschuss in Höhe von 400 € zu stellen. Für alle Personen, die keinen Online-Zugang haben sind die Servicestellen der Gemeindeämter und Stadtämter dabei behilflich, bei der Abwicklung zu helfen, so das Land Steiermark.
Tipp: Um langfristig Stromkosten, Heizkosten und Kosten allgemein zu sparen ist es immer sinnvoll, Anbieter zu vergleichen, um durch einen Anbieterwechsel bei Strom und/oder Gas langfristig monatliche Fixkosten zu reduzieren!
Disclaimer
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