Bild: Einmalzahlung – Konzept noch 2022 – Heizkostenzuschüsse der Bundesländer & bundesweit

Das Thema Heizkostenzuschuss 2022 & 2023 in Österreich bzw. auch die möglichen Plänen für einen Heizkostenzuschuss 2023 sind vielseitig. Je nach Bundesland gibt es unterschiedliche Regelungen, während gleichzeitig ein bundesweiter einheitlicher Heizkostenzuschuss von 400 € als Bonus für jeden Haushalt ausgezahlt werden soll. Das Konzept für den neuen Heizkostenzuschuss 2022 soll hierbei bis Weihnachten beschlossen werden, eine rasche Umsetzung und Auszahlung wird versprochen.

Heizkostenzuschuss als Einmalzahlung für einkommensschwache Haushalte

Für alle Haushalte, die besonders wenig verdienen oder Unterstützungsleistungen in Anspruch nehmen, gibt es auch 2022 bzw. 2023 je nach Bundesland den Heizkostenzuschuss. Dieser wirkt hierbei als unterstützende Einmalzahlung – natürlich ist dieser dadurch auch für Familien relevant.

Wie hoch ist dieser Zuschuss, wie sind die Regeln je nach Bundesland und wer hat hierauf Anspruch und kann diesen beantragen? Die Details zu den einzelnen Bundesländern gibt es hier im Überblick.

Heizkostenzuschuss für alle – Einmalzahlung bis 400 Euro noch 2022

Neben den einzelnen Entlastungen, Unterstützungen und Heizkosten & Energiekosten Zuschüssen der jeweiligen Bundesländer soll ein zusätzlicher Heizkostenschzuss von 200 bis 400 Euro an jeden Haushalt in Österreich gehen – die Abwicklung soll hierbei durch die Länder erfolgen.

Wie viel Heizkostenzuschuss kann ich bekommen?

Die Höhe hängt aktuell vom jeweiligen Bundesland ab, in dem der Zuschuss beantragt wird – dementsprechend stark sind hier die regionalen Unterschiede je nach Bundesland. Diese einmalige Unterstützungsleistung wird für sozial Bedürftige und einkommensschwache Haushalte geleistet. Viele Bundesländer haben hier aber bereits die Anspruchsrichtlinien geändert und den Zuschuss erhöht. Neben dem Heizkostenzuschuss gibt es je nach Bundesland auch weitere regionale Maßnahmen Pakete wie Anti-Teuerungsbonus oder den Energiekosten-Zuschuss, um eine zusätzliche Entlastung und Unterstützung zu leisten.

Anspruch & Antrag – worauf achten?

Ab dem gültigen Stichtag kann ein Antrag gestellt werden, wenn man dort seinen Hauptwohnsitz (Meldeamt) hat. Hierbei gilt zu beachten, dass pro Haushalt nur ein Antrag auf den jeweiligen Zuschuss gestellt werden kann. Die gültigen Einkommensgrenzen gilt es zu beachten – diese sind je nach Bundesland unterschiedlich. Auch die Leistungen die als Einkommen gelten variieren – hierbei ist es wichtig, sich zu den regionalen Details zu informieren.

Wichtig: Es gibt keinen rechtlichen Anspruch, einen Zuschuss zu erhalten. Die Förderung wird von den jeweiligen Ländern ausbezahlt – wenn die finanziellen Mittel bzw. der Topf dafür ausgeschöpft ist, werden keine weiteren Unterstützungen vergeben. Umso wichtiger ist es, rechtzeitig einen Antrag auf Unterstützung zu stellen!

Wer ist für den Zuschuss zuständig? – Unterlagen für den Heizkostenzuschuss

Der Antrag erfolgt hierbei üblicherweise direkt am Gemeindeamt vor Ort. Je nach Bundesland ist es auch möglich, einen Antrag per Mail oder online durchzuführen – dies ist beispielsweise in Tirol, Burgenland oder Wien aktuell möglich. Die jeweiligen Einkommensnachweise gilt es beim Antrag zu beachten – teilweise werden hier ergänzend auch Kostennachweise zu den aktuellen Heizkosten gefordert. Daher gilt es, die jeweiligen Unterlagen gut aufzubewahren.

Voraussetzungen – Heizkostenzuschuss & Wiener Energiebonus 2022 – Wien

Die Maßnahmen in Wien als Wiener Energieunterstützung wurden ausgeweitet, um noch mehr bedürftigen Haushalten in Wien eine finanzielle Entlastung zu ermöglichen.

Wiener Energiebonus 2022 – Einmaliger 200 Euro Bonus

Der Bonus wird als einmaliger Bonus in Höhe von 200 Euro an Personen mit Hauptwohnsitz in Wien ausbezahlt. Für 1-Personen Haushalte liegt das Brutto Jahreseinkommen als Einkommensgrenze bei 40.000 Euro (monatlich 2.835 €). Für Familien und Mehrpersonenhaushalte darf das Jahreseinkommen (brutto) nicht über 100.000 Euro liegen. Das Ansuchen auf den Wiener Energiebonus 2022 und Details dazu gibt es hier zum Nachlesen – jetzt den Energiebonus sichern und bequem online beantragen. Die Auszahlung der Einmalzahlung erfolgt direkt auf das Konto.

Energieunterstützung Plus – Wien

Hierbei erfolgt die Übernahme von aktuellen Zahlungsrückständen bei Strom & Gas (dies betrifft beispielsweise offene Mahnungen und nicht leistbare Jahresabrechnungen und Erhöhungen) mit einer direkten Überweisung an das betroffene Energieunternehmen in Wien. Kosten von maximal 500 € werden aktuell durch die Energieunterstützung Plus in Wien übernommen. Aktuell anspruchsberechtigt sind hierbei Bezieher:innen von Arbeitslosengeld, Mindestsicherung, Wohnbeihilfe, Ausgleichszulage, Pensionsvorschuss und Umschuldungsgeld. Sowie Personen mit GIS-Befreiung und jene, die vom Kostendeckel des EAG umfasst sind.
Zum Antrag geht es hier >>

Wiener Energiekostenpauschale
  • Anspruchsberechtigten Personen (Bezieher:innen von Arbeitslosengeld, Mindestsicherung, Wohnbeihilfe, Ausgleichszulage) wurde die Energiekostenpauschale bereits auf das Konto überwiesen. Eine Antragstellung war nicht erforderlich.
  • Nachreichfrist für Alleinerziehende: Noch bis 14. Oktober 2022 konnten hierbei Alleinerziehende einen Zuschuss in Form einer Entlastung von zusätzlich 100 Euro erhalten. Hierfür musste ein Antrag online eingebracht werden.
Niederösterreich – Heizkostenzuschuss von 300 €

In der Heizperiode 2022 & 2023 wird vom Land Niederösterreich eine Entlastung als Einmalzahlung von 150 Euro geleistet. Als Ergänzung gibt es eine Sonderförderung in Höhe von 150 Euro. Der Antrag kann hierbei am Gemeindeamt (Hauptwohnsitz) bis zum 31. März 2023 gestellt werden.

Einkommensgrenzen für den Heizkostenzuschuss in Niederösterreich

Folgende, monatliche Bruttoeinkünfte dürfen für den Bezug des Heizkostenzuschusses nicht überschritten werden:

  • Alleinstehende Personen ohne Kinder: 1.030,49 Euro
  • Alleinstehende Person mit 1 – 3 Kindern: 1.189,49 Euro, 1.348,49 Euro, 1.507,49 Euro
  • Ehepaare/Lebensgemeinschaften: 1.625,71 Euro
  • Paare mit 1 – 3 Kindern: 1.784,71 Euro, 1.943,71 Euro, 2.102,71 Euro
  • Für jedes weitere Kind: 159,00 Euro
  • Für jede weitere Person im Haushalt: 595,22 Euro

Die Einkommenshöchstgrenzen für Bezieher:innen von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe und Kinderbetreuungsgeld unterscheiden sich von den oben genannten. Diese sowie weitere Informationen zum Heizkostenzuschuss in Niederösterreich finden Sie hier.

Strompreisrabatt in Niederösterreich – Entlastung

Für alle Personen, die mit 1. Juli 2022 in Niederösterreich ihren Hauptwohnsitz hatten, haben einen Anspruch auf den Bezug des Strompreisrabatt. Hierbei erfolgt eine Förderung mit 11 Cent / kWh Strom für 80 % des Durchschnittsverbrauchs. Dies sind beispielsweise durchschnittlich 170 € bei einem 1 Personen Haushalt und 416 € bei einem 4-Personen Haushalt jährlich – dies bedeutet eine deutliche Entlastung.

>> Details & Antrag zum Strompreisrabatt in Niederösterreich

Oberösterreich – Energiekostenzuschuss & Heizkostenzuschuss

Auch in Oberösterreich gibt es 2022 bzw. 2023 eine Unterstützung für Haushalte mit niedrigem Einkommen durch eine Entlastung mit einem Energiekostenzuschuss sowie einem Heizkostenzuschuss. 2022 wird der Energiekostenzuschuss automatisch an alle Haushalte ausbezahlt, die bereits 2021/2022 einen Zuschuss erhalten haben. Der Zuschuss beträgt einmalig 200 € und wird ohne Antrag durch die Heimatagemeinde ausbezahlt.

Härtefallregelung: Rutscht ein Haushalt im Jahr 2022 erstmals unter die Einkommensgrenze, kann hier der Energiekostenzuschuss nachträglich auch Anfang 2023 beantragt werden. Welche Einkommensgrenze gilt bei der Härtefallregelung? – Als Grundlage wird dann der Einkommensnachweis 2022 herangezogen (statt Einkommensnachweis 2021).

Heizkostenzuschuss in Oberösterreich

Ab Jänner 2023 ist es möglich, einen Heizkostenzuschuss in Höhe von 200 Euro in Oberösterreich zu beantragen. Hierbei gilt, dass es deutlich mehr mögliche Empfänger gibt. Die Einkommensgrenzen werden erhöht und liegen beispielsweise bei Alleinstehenden bei 1.200 Euro netto pro Monat.

Aktuelle Details und weitere Informationen gibt es auf https://www.land-oberoesterreich.gv.at/287045.htm online – jetzt informieren!

Burgenland – Anti Teuerungsbonus ODER Heizkostenzuschuss

Im Jahr 2022 wird in Burgenland aktuell entweder ein Anti Teuerungsbonus oder ein Heizkostenzuschuss zum Tragen kommen. Dies ist abhängig vom verfügbaren Haushaltseinkommen. Der Antrag (muss gestellt werden) gilt hiebrei für beide Förderungen

Heizkostenzuschuss von einmalig 700 Euro – Netto Einkommensgrenzen

  • Alleinstehende Personen: 979 Euro
  • Ehepaare/Lebensgemeinschaften: 1.544 Euro
  • Pro Kind zusätzlich: 188 Euro
  • Pro weitere Person im Haushalt: 489 Euro

Anti Teuerungsbonus von 400 bis 700 Euro einmalig pro Haushalt – Netto Einkommensgrenzen

  • Alleinstehende Personen: 1.200 Euro
  • Ehepaare/Lebensgemeinschaften: 1.800 Euro
  • Pro Kind zusätzlich: 350 Euro
  • Pro weitere Person im Haushalt: 600 Euro

Antrag: Dieser kann online oder beim Gemeindeamt mit Stichtag 31.12.2022 eingebracht werden. Details gibt es auf https://www.burgenland.at/themen/soziales/heizkostenzuschuss/ zum Nachlesen.

Steiermark – Wie hoch ist der Heizkostenzuschuss 2022 & 2023?

Die Höhe liegt bei 340 Euro in der Steiermark. Der Antrag kann  hierbei bis zum 28.Februar 2023 bei Gemeindeämtern, Stadtämtern sowie bei den Servicestellen der Stadt Graz beantragt werden.

Wer hat einen Anspruch auf den Heizkostenzuschuss – Steiermark?

Anspruchsberechtigt sind Personen mit Hauptwohnsitz in der Steiermark (Stichtag: 1. September 2022), die keine Wohnunterstützung beziehen und deren Haushaltseinkommen folgende Nettogrenzen nicht überschreitet:

  • Alleinstehende Personen: 1.371 Euro
  • Ehepaare/Lebensgemeinschaften: 2.057 Euro
  • Pro Familienbeihilfe beziehendem Kind: 412 Euro

Weiter Details zum Zuschuss >> https://www.soziales.steiermark.at/cms/ziel/69312935/DE/

Kärnten – Kleiner & Großer Heizkostenzuschuss – Höhe

Hierbei gilt, dass der kleine Heizkostenzuschuss in Höhe von 110 Euro ausbezahlt wird, während der große Heizkostenzuschuss in Kärnten bei 180 Euro liegt. Ergänzend dazu gibt es den Kärntner Energiebonus – ein Bonus von 50 Euro wird zusätzlich zum jeweiligen Heizkostenzuschuss ausbezahlt.

Netto Einkommen für den kleinen Zuschuss – Kärnten

  • Alleinstehende Personen: 1.250 Euro
  • Ehepaare/Lebensgemeinschaften: 1.730 Euro
  • Pro weitere Person im Haushalt: 270 Euro

Netto Einkommen für den großen Zuschuss – Kärnten

  • Alleinstehende Personen: 1.100 Euro
  • Ehepaare/Lebensgemeinschaften: 1.560 Euro
  • Pro weitere Person im Haushalt: 270 Euro

Wann & wo kann ich in Kärnten den Antrag stellen? – Bis zum 28.04.2023 ist dies am Wohnsitzgemeindeamt möglich. Details dazu gibt es auf https://www.ktn.gv.at/Service/Formulare-und-Leistungen/GS-L64 – direkt von der offiziellen Stelle in Kärnten.

Heizkostenzuschuss in Salzburg ab 2023

Die Höhe wird 180 € beantragen, die Einkommensgrenzen sind hier online einsehbar  – der Heizscheck in Salzburg bzw. der Antrag wieder ab 1. Jänner 2023 möglich.

Tirol – Zuschuss zu den Heizkosten & Energiekosten 2022 – 2023

Als Unterstützung für die stark gestiegenen Energiepreise gibt es in Tirol einen einmaligen Heizkostenzuschuss in Höhe von 250 Euro, auch zu den Energiekosten erhält man 250 Euro. Wenn die Einkommensgrenzen nicht überschreitet, erhält man also insgesamt 500 Euro als Unterstützung.

Einkommensgrenzen (netto Gehalt & Einkommen) für Salzburg

  • Alleinstehende Personen: 1.000 Euro
  • Ehepaare/Lebensgemeinschaften: 1.590 Euro
  • Für das erste und zweite Kind zusätzlich: 260 Euro
  • Pro weiteres Kind zusätzlich: 190 Euro
  • Für die erste weitere erwachsene Person im Haushalt: 550 Euro
  • Pro weitere erwachsene Person im Haushalt: 380 Euro

Zuschuss für Energiekosten (zusätzlich) – mit den geltenden Netto Einkommensgrenzen

  • Alleinstehende Personen: 1.900 Euro
  • Ehepaare/Lebensgemeinschaften: 2.700 Euro
  • Für das erste und zweite Kind zusätzlich: 450 Euro
  • Pro weiteres Kind zusätzlich: 330 Euro
  • Für die erste weitere erwachsene Person im Haushalt: 750 Euro
  • Pro weitere erwachsene Person im Haushalt: 600 Euro

Der Antrag kann hierbei als gemeinsamer Antrag online bis zum 31.Dezember 2022 gestellt werden – auch ein Antrag per Post oder am Gemeindeamt ist möglich.

Details: https://www.tirol.gv.at/leicht-lesen/bauen-und-wohnen/einmaliger-zuschuss-zu-heiz-kosten-und-energie-kosten-2022/

Vorarlberg – Antrag & Stichtage

In Vorarlberg kann der Antrag ab dem  17. Oktober 2022 bis 24. Februar 2023 beim Wohnsitzgemeindeamt erfolgen. Die Höhe liegt bei 180 Euro, während bei einem Nachweis eines höheren Aufwands für das Heizen der Zuschuss auf gesamt 330 € erhöht werden kann. Die Einkommensgrenzen gilt es zu beachten!

Es gelten folgende Netto-Einkommensgrenzen:

  • Alleinstehende Personen: 1.371 Euro
  • Ehepaare/Lebensgemeinschaften: 2.057 Euro
  • Alleinerziehende mit einem Kind: 1.783 Euro
  • Pro weitere Person im Haushalt: 412 Euro

>> Nähere Informationen zum Heizkostenzuschuss in Vorarlberg

 

Quellen & Details zum Thema Heizkostenzuschuss & Einmalzahlung in Österreich

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