In Österreich besteht für alle Kinder, die das sechste Lebensjahr vollendet haben und sich in Österreich dauerhaft aufhalten, unabhängig von der Staatsbürgerschaft, allgemeine Schulpflicht.
Diese ist in der Bundesverfassung festgeschrieben. Die Verpflichtung eine Schule zu besuchen, beginnt, mit dem auf die Vollendung des sechsten Lebensjahres des Kindes folgenden Schuljahres und dauert neun Jahre. Die gesetzliche Grundlage dafür ist das Schulpflichtgesetz.( §11 Abs. 2).
Freilerner – Leben ohne Schule (SPIEGEL TV für ARTE Re: )
Das Schulpflichtgesetz erlaubt allerdings auch einen Unterricht in einer Privatschule ohne Öffentlichkeitsrecht oder einen sogenannten „häuslichen Unterricht“, wenn dieser einem Unterricht in einer öffentlichen Schule gleichkommt.
Was muss ich tun, wenn ich mein Kind zuhause unterrichten möchte?
Besteht der Wunsch, ein Kind zuhause zu unterrichten, müssen die Eltern oder Erziehungsberechtigten die Teilnahme ihres Kindes am häuslichen Unterricht dem zuständigen Bezirksschulrat formlos vor Beginn des jeweiligen Schuljahres mitteilen.
- Dabei müssen die Eltern keine ausgebildeten Pädagogen sein. Der Bezirksschulrat kann einen solchen Unterricht binnen einem Monat ablehnen, wenn er annimmt, dass die im Schulpflichtgesetz geforderte Gleichwertigkeit des Unterrichts nicht umgesetzt werden kann.
- Gegen eine solche Entscheidung kann das Rechtsmittel der Berufung an den Landesschulrat angewendet werden. Entscheidet auch der Landesschulrat negativ, ist kein ordentliches Rechtsmittel mehr zulässig.
Wann wird einem häuslichen Unterricht nicht zugestimmt werden?
Einem häuslichen Unterricht wird grundsätzlich nicht zugestimmt werden, wenn das Kind das bereits zur Schule gegangen ist, das vorige Schuljahr nicht positiv abgeschlossen hat.
- Darüber hinaus muss das Kind gut Deutsch sprechen können. Kinder, die eine andere Muttersprache haben und nicht ausreichend Deutsch erlernt haben, dürfen nicht häuslich unterrichtet werden.
- Prinzipiell müssen die Eltern oder Erziehungsberechtigten fähig sein, dem Kind die Lehrinhalte vermitteln zu können und auch die nötige Disziplin einfordern. Mangelhafte Sprachkenntnisse der Eltern sind ebenfalls ein Ausschlußgrund.
Nicht erlaubt ist jedenfalls, mehrere Kinder zusammen zu unterrichten.
Wie muss mein Kind den Erfolg des häuslichen Unterrichts nachweisen?
Ein ausreichender Erfolg, eines zu Hause stattgefunden Unterrichts, muss jährlich vor Schulschluss durch eine Prüfung an einer Schule mit Öffentlichkeitsrechts nachgewiesen werden. Diese Externistenprüfung ist in einer eigenen Verordnung geregelt. Die „Prüfung zum Nachweis des zureichenden Erfolges des häuslichen Unterrichtes“ muss positiv ausfallen. Fällt die Prüfung negativ aus, bedeutet dies für das betroffene Kind, dass das Schuljahr, welches es nicht geschafft hat, im nächsten Schuljahr an einer Regelschule wiederholt werden muss.
Kommt das Kind der Nachweispflicht nicht nach, wird der Bezirksschulrat anordnen, dass das Kind seine Schulpflicht erfüllen muss. Gegen diese Entscheidung ist kein ordentliches Rechtsmittel zulässig.
Was passiert wenn ich mein Kind trotz negativer Externistenprüfung weiterhin nicht in die Schule schicke?
Da Bildung ein Grundrecht ist, fällt dies unter „Kindeswohlgefährdung„. Dabei schreitet das Jugendamt ein. Im schlimmsten Fall kann den Eltern die Obsorge entzogen werden.
Muss mein sechsjähriges Kind zur Schuleinschreibung, wenn ich es ohnehin zu Hause unterrichten möchte?
Ja. Jedes Kind in Österreich muss zu Beginn seiner Schulpflicht zur Schuleinschreibung kommen (Schulpflichtgesetz §6). Dabei muss man das Kind, meist im Februar, bei der zuständigen Volksschule vorstellen und anmelden. Dort wird die Schulreife des Kindes getestet. Es empfiehlt sich bereits beim Einschreibungsgespräch zu sagen, dass man vorhat, das Kind zu Hause zu unterrichten. Kommt man der Schuleinschreibung nicht nach, kann dieses Versäumnis mit einer höheren Geldstrafe bestraft werden.
Was sind die Gründe die Eltern dazu bewegen, ihr Kind zuhause zu unterrichten?
Tendenziell ist der Heimunterricht leicht im Steigen.
Das primäre Motiv, ist laut Umfragen, Unzufriedenheit mit den Schulen.
Momentan haben einige Eltern sich dazu entschieden, ihr Kind aufgrund der Gefahren der Corona-Pandemie besser zuhause zu unterrichten.
Religiöse Beweggründe spielen nur eine untergeordnete Rolle, da es ein breites Angebot an Schulen gibt.
Wann ist ein häuslicher Unterricht sinnvoll?
Unterschätzen sollte man keinesfalls die Wichtigkeit der sozialen Kontakte mit anderen Schülern.
Der Lernstoff selbst stellt in der Regel nicht das Problem dar, aber die Lerninhalte sind von professionellem Lehrpersonal meist besser aufbereitet.
Sinnvoll erscheint der Unterricht zuhause lediglich bei kranken oder immungeschwächten Kindern oder bei langen Aufenthalten im Ausland.
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