Es gibt aktuell wieder gute Neuigkeiten für Familien in Österreich, die mit der Teuerung und hohen Stromkosten kämpfen. Ab sofort gibt es einen neuen Zuschuss pro Person zur Strompreisbremse. Die Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass mehr als drei Personen im betreffenden Haushalt wohnen, um einen Anspruch auf den neuen Bonus für Familien zu erhalten. Wir informieren zu den Details zum neuen Stromkosten Zuschuss für Haushalte ab 3 Personen in Österreich!
Eigener Extra-Zuschuss zur Strompreisbremse
Die Information und Details zum Bonus werden in den nächsten Tagen per Brief oder E-Mail an Anspruchsberechtigte Personen verschickt.
Wieviel Zuschuss kann ich bekommen? – Bonus für Familien
Der Zuschuss wird in dem Zeitraum vom 1.Dezember 20222 bis zum 30. Juni 2024 gewährt. Hierbei erfolgt ein direkter Abzug vom Stromversorger bei der Jahresabrechnung. Pro Person werden 105 Euro abgezogen – gültig ist der Zuschuss ab 3 Personen im Haushalt. Für alle Anspruchsberechtigkeiten erfolgt bis Juli eine Information mit einem Brief oder per Mail.
Wann erhalte ich den Bonus automatisch?
Viele Personen und Familien erhalten den Bonus automatisch ausbezahlt, bei offenen Fragen muss jedoch ein eigener Antrag gestellt werden, um diese Fragen zu beantworten bzw. zu klären.
Wo kann ich den Antrag stellen? – Stromkosten Zuschuss Österreich
Falls es notwendig ist, den Antrag zu stellen, werden gültige Codes im betreffenden Schreiben mitgeschickt. Diese kannst du an dieser Stelle eingeben und alle noch fehlenden Daten ergänzen.
Wie lange kann ich den Bonus holen?
Du hast hierbei ein ganzes Jahr Zeit, um den Bonus zu holen.
Wir empfehlen, möglichst rasch zu prüfen, ob du Anspruch auf den Stromkosten Zuschuss in Höhe von 105 € pro Person für Haushalte ab 3 Personen in Österreich hast und die Daten falls notwendig zu ergänzen!
Disclaimer
Die Beiträge auf familenfragen.at werden zwar mit Recherche und informativ geschrieben, dienen aber ausschließlich der Information und ersetzen keine persönliche Beratung, Diagnose oder Behandlung durch einen Arzt oder eine Ärztin vor Ort. Aus juristischen Gründen müssen wir Sie darauf aufmerksam machen, dass unsere Beiträge auch nicht zur Festlegung eigenständiger Diagnosen oder eigenständiger Behandlungsmaßnahmen verwendet werden dürfen.