Das Thema Suizid ist in Österreich kein Thema, über das gerne gesprochen wird. Dennoch spielt es in unserem Alltag eine Rolle und sollte nicht außer Acht gelesen werden.

Informationen zum Thema Suizid gibt es in Österreich viele. Vor allem sind es Hilfeangebote, die gerne wahrgenommen werden und die gefährdeten Personen wirklich weiterhelfen können.

Offizielle Informationen zum Thema Suizid in Österreich:

Notfallrufnummern zum Thema Suizid

Die oben genannten Quellen helfen bei vielen Fragestellungen rund um das Thema Suizid weiter und können definitiv wichtig sein. Wer mit suizidalen Gedanken spielt, oder Personen kennt, auf die dies zutrifft, findet hier definitiv schnell und unkompliziert Hilfe.

Statistiken zum Thema Suizid in Österreich

In Österreich gibt es offizielle Statistiken rund um das Thema Suizid. In etwa 1.000 bis 1.500 Menschen nehmen sich in Österreich jedes Jahr das Leben. Rund 75 % der Personen sind männlich, etwa 25% der Personen sind weiblichen Geschlechtes. Die Suizidrate je 100.000 Personen liegt in Österreich bei etwa 14 bis 15 Personen. Für Männer liegt dieser Wert mit etwa 23 bis 25 Personen deutlich höher, als es bei Frauen mit 5 bis 6 Personen der Fall ist.

Offizielle Informationen und Statistiken zum Thema Suizid in Österreich

Die Statistik über mehrere Jahrzehnte zeigt, dass die Suizidraten in Österreich insgesamt rückläufig sind, sich also weniger Menschen das Leben nehmen. Dennoch zählt der Suizid gerade bei den jüngeren Menschen, die unter 50 Jahre alt sind zu den Todesursachen, die häufiger aufzuführen sind.

Höheres Alter geht mit höherem Risiko einher

Mit steigendem Alter steigt auch das Risiko für einen Suizid in Österreich.

SeniorInnen besonders betroffen vom Thema Suizid

In der Altersgruppe der 85 jährigen Menschen oder der noch älteren Menschen ist das Risiko etwa fünfmal so hoch, wie es im Durchschnitt der Bevölkerung der Fall ist. Grundsätzlich gibt es n Österreich gemäß der oben verlinkten Statistik auch regionale Unterschiede. Das bedeutet, dass es einige Bundesländer in Österreich gibt, in denen die Suizidraten deutlich höher sind, als es in anderen Ländern üblich ist. In den Bundesländern Steiermark und auch in Kärnten sind die Raten besonders hoch. Im Burgenland und auch in Vorarlberg sind die Suizidraten hingegen besonders niedrig.

Anmerkung der Redaktion: Zu berücksichtigen ist natürlich, dass nicht jeder Suizid in Österreich korrekt erfasst werden kann. Darüber hinaus gibt es auch Personen, die z.B. als vermisst gelten. Ebenso gibt es keine zuverlässige Statistik darüber, wie viele Personen einen Suizidversuch geplant bzw. durchgeführt haben und dabei nicht verstorben sind.

Lebensversicherungen: Wird bei einem Suizid ebenfalls gezahlt?

Viele Menschen haben eine Lebensversicherung abgeschlossen, die im Todesfall vor allem die Hinterbliebenen absichern soll. Das heißt im Klartext, dass z.B. bei Eintreten des Todesfalls ein gewisser Geldbetrag gezahlt wird. Dieser kann z.B. genutzt werden um Kredite zu tilgen.

In vielen Fällen sind es Immobilienfinanzierungen, die beim Todesfall des Kreditnehmers nicht mehr gezahlt werden können. Die Zahlungen aus der Lebensversicherung kann hier hilfreich sein. Der Umgang der Lebensversicherung bei Suizid wird im Detail natürlich durch den Vertrag geklärt. Dennoch gibt es in Österreich, in Deutschland sowie in der Schweiz eigene Regeln, die zu beachten sind.

Das Thema Suizid spielt in jedem Land in den Versicherungen eine andere Rolle. Das bedeutet, dass die gesetzliche Lage überall verschieden ist.

Wer sich die Situation in Österreich anschaut, kann feststellen, dass es für den Suizidfall eine klare Regelung gilt. In Paragraph 169 VersVG wird klar definiert, dass bei einem Suizid der Versicherer von der Zahlung der Leistungen freigestellt wird.

Karenzzeit bei Lebensversicherungen beachten

  • Ergänzend dazu muss erwähnt werden, dass sich bei vielen Versicherungen in Österreich eine Karenzzeit in den Vertrag gebracht hat.
  • Das bedeutet, dass z.B. innerhalb eines Zeitraumes von 3 Jahren nach Abschluss des Vertrages bei einem Suizid keine Leistungen gezahlt werden. Sollte der Suizid nach der Karenzzeit vollzogen werden, kann unter Umständen Anspruch auf eine Zahlung bestehen.

Genaue Formulierungen wie z.B. “freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit” in Zusammenhang mit dem Suizid können dazu führen, dass die Versicherungssumme gezahlt wird. Es gilt jedoch zu wissen, dass der Begünstigte der Zahlung in der Position ist, dass er die Beweislast zu tragen hat.

Vergleicht man die Situation in Österreich mit der Situation in Deutschland so zeigt sich hier ein ähnliches Bild. Bereits im Jahr 2008 wurde eine Suizid Klausel in die meisten Verträge dieser Art aufgenommen. In Paragraph 161 des VVG wird klar geregelt, dass die Versicherung vor allem dann zahlen muss, wenn mindestens 3 Jahre zwischen dem Beginn des Vertrages und dem Suizid vergangen sind. Sollte der Vertrag vor dem Jahr 2008 aufgenommen bzw. abgeschlossen worden bedeutet dies, dass die Klausel noch nicht gilt. Es muss im Detail geprüft werden, ob die Klausen für den vorhandenen Vertrag gültig ist oder nicht.

In der Schweiz hat sich die Karenzzeit in Höhe von 3 Jahren ebenfalls eingebürgert. Das bedeutet, dass bei einer Selbsttötung nach den 3 Jahren eine Zahlung der Versicherungssumme fällig wird. Zu beachten ist, dass Geld natürlich ein wichtiger Faktor in unserem Leben ist, aber Geld alleine kann keinen Menschen ersetzen. Wer eine Lebensversicherung abgeschlossen hat und Hilfe zum Thema Suizid sucht, kann diese problemlos über verschiedene Wege erhalten. Wichtig ist es, den ersten Schritt zu gehen und seine Gedanken, Sorgen und Ängste mitzuteilen und Lösungen zu finden. Auch, wenn es auf den ersten Blick vielfach keine Lösungen gibt, konnten außenstehende Personen schon häufig eine praktikable Lösung schaffen.

Hilfe bei Suizidgedanken?

Suizidgedanken tragen viele Menschen je nach Lebenssituation mit sich umher. Bei Problemen oder Selbstmordgedanken gibt es in Österreich sowie als auch in Deutschland und in der Schweiz zahlreiche Hilfeoptionen. Wer in Österreich die Nummer 142 anruft, kann rund um die Uhr kostenfrei mit der Telefonseelsorge sprechen.

In Deutschland kann über die 0800-110111 und über die 0800 1110222 kostenfrei und schnell Hilfe anfragt werden. Für muslimische Menschen gibt es unter der Nummer 030-443509821 ebenfalls die Möglichkeit, sich kostenfrei und anonym beraten zu lassen.

Neben der telefonischen Beratung gibt es auch Lösungen, die per Chat offeriert werden sowie als auch die Möglichkeit, per E-Mail-Hilfe anzufordern und in Kontakt zu treten.

Im Alltag gibt es die Chance, dass mit mehreren Personen vollkommen unabhängig und unproblematisch über das Thema Suizid und Selbstmord gesprochen werden kann. Psychologen, Ärzte oder aber auch Geistliche unterliegen der Schweigepflicht oder dem so genannten Seelsorgegeheimnis. Das bedeutet, dass das persönliche Anliegen hier definitiv gut aufgehoben ist und entweder eine gute Beratung oder eine Vermittlung vollzogen werden kann.

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