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FAQ`s

Wir bekommen ein Baby, finanzielle Unterstützung

Unabhängig von Beschäftigung oder Einkommen haben Eltern, die einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich haben, Anspruch auf Familienbeihilfe für bei ihnen haushaltszugehörige Kinder bzw. für Kinder, denen sie überwiegend Unterhalt leisten. Vorrangig anspruchsberechtigt ist dabei die Mutter. Für ausländische Staatsbürger bestehen Sonderregelungen. Für nähere Informationen und zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an das zuständige Wohnsitzfinanzamt.

Nähere Informationen zum Kinderbetreuungsgeld erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Sozialversicherungsträger und bei den Gebietskrankenkassen.

Kinder-, Alleinerzieher-, Unterhaltsabsetzbeträge.

Das Land Steiermark gewährt seit 1. Jänner 2002 sozial schwachen Familien unter bestimmten Voraussetzungen einen Kinderzuschuß für die ersten 12 Lebensmonate jedes Kindes. Für nähere Informationen und zur Antragstellung wenden sie sich bitte an das für Ihren Hauptwohnsitz zuständige Gemeindeamt, Bezirksamt bzw. Magistrat.

Kinderbetreuungseinrichtungen in Graz

Wie erreiche ich mein Kind besser?

Wir haben Probleme in unserer Partnerschaft

Scheidung

Als ersten Schritt müssen die beiden Ehegatten beim zuständigen Bezirksgericht einen gemeinsamen Scheidungsantrag einbringen und die notwendigen Dokumente (Heiratsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Geburtsurkunde der ehelichen Kinder sowie Meldezettel) vorlegen.

Eine einvernehmliche Scheidung ist nur möglich, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

Diese Vereinbarung muss folgendes enthalten:

Trennung

Kinder sollten wissen, wo und wie beide Eltern leben, da sie sonst möglicherweise Phantasien entwickeln, die Angst machen. Beide Eltern bleiben wichtige Bestandteile des Kinderlebens, Kinder brauchen Zeit, sich auf die neue Situation einzustellen - in dieser Zeit dürfen sie "reagieren" (z.B. weinen, zornig sein, Aufmerksamkeit fordern, anhänglicher werden). Die Bedürfnisse ihres Kindes sind durch sein Temperament, sein Alter und die begleitenden Umstände der Trennung mitbestimmt. In einem persönlichen Gespräch können sie mit Unterstützung einer BeraterIn Unterstützungsmöglichkeiten finden, die auf ihr Kind in seiner speziellen Situation abgestimmt sind.

Unterhaltsanspruch Kinder

Die Höhe des Unterhaltes, den der unterhaltspflichtige Elternteil für seine Kinder leisten muss, hängt vom Alter und den Bedürfnissen des Kindes sowie vom Einkommen und den Sorgepflichten des Unterhaltspflichtigen ab.

Der Unterhalt des Kindes beträgt einen bestimmten Prozentsatz vom Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen. Zur Berechnung wird als Bemessungsgrundlage das Jahresnettoeinkommen herangezogen. Es werden aber auch alle Sonderzahlungen, Renten, Abfertigungen, Überstundenentgelte, Trinkgelder und Gefahrenzulagen dazugezählt. Der Unterhaltspflichtige kann von der Bemessungsgrundlage nur unabwendbare lebensnotwendige Ausgaben sowie medizinische Behandlungskosten und berufsbedingte Kosten abziehen.

Die Prozentsätze vom Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen betragen:

Unterhaltsanspruch Ehegatte

Grundsätzlich muss der allein oder überwiegend schuldige Ehegatte dem anderen einen angemessenen Unterhalt gewähren.

Wenn beide Ehegatten die Ehezerrüttung zu gleichen Teilen verschuldet haben, so bestehen keine gegenseitigen Unterhaltsansprüche.

In bestimmten Fällen hat ein Ehegatte aber auch dann Anspruch auf Unterhalt, wenn er die Zerrüttung verschuldet hat.

Auch dieser Unterhalt wird nur für 3 Jahre gewährt. Auf diese Befristung kann aber bei fortgeschrittenem Alter des Unterhaltsberechtigten verzichtet werden.

Taschengeld

Von der Kinder-und Jugendanwaltschaft werden folgende Empfehlungen diesbezüglich weitergegeben (monatlich, nähere Informationen erhalten sie bei der Kinder-und Jugendanwaltschaft)


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